Jahresbeitrag und Satzung des Vereins

Jahresbeitrag für 2026

Der Jahresbeitrag wird zum Jahresende per Sepa Lastschrift vom Kassenwart eingezogen.

Beitrag IV Tönisvorst Vollmitglied5,00 €
Voll-Mitglied: Beitrag für den Imkerverband Rheinland e.V.27,50 €
Beitrag für den Deutschen Imkerbund e.V.3,58 €
Vollmitglied – Rechtsschutzversicherung2,20 €
Imkerglobal-Versicherung pro Bienenvolk1,50 €
Werbebeitrag Deutscher Imkerbund e.V. pro Bienenvolk0,26 €

Aktuelle Satzung des Vereins (25.02.2024)

Ein Verein braucht eine Satzung als rechtliche Grundordnung (Verfassung), für die Eintragung ins Vereinsregister und zur Regelung des internen Ablaufs. Die drei Hauptgründe sind:

  • Organisation: Sie regelt die Aufgaben des Vorstandes, wie Wahlen ablaufen und wie Mitgliederversammlungen einberufen werden.
  • Gesetzliche Pflicht: Ohne eine schriftliche Satzung kann ein Verein nicht als eingetragener Verein (e. V.) im Vereinsregister eingetragen werden.
  • Rechtsgrundlage: Sie bestimmt den Namen, den Sitz, den Zweck des Vereins sowie die Rechte und Pflichten aller Mitglieder.