Jahresbeitrag und Satzung des Vereins
Jahresbeitrag für 2026
Der Jahresbeitrag wird zum Jahresende per Sepa Lastschrift vom Kassenwart eingezogen.
| Beitrag IV Tönisvorst Vollmitglied | 5,00 € |
| Voll-Mitglied: Beitrag für den Imkerverband Rheinland e.V. | 27,50 € |
| Beitrag für den Deutschen Imkerbund e.V. | 3,58 € |
| Vollmitglied – Rechtsschutzversicherung | 2,20 € |
| Imkerglobal-Versicherung pro Bienenvolk | 1,50 € |
| Werbebeitrag Deutscher Imkerbund e.V. pro Bienenvolk | 0,26 € |
Aktuelle Satzung des Vereins (25.02.2024)
Ein Verein braucht eine Satzung als rechtliche Grundordnung (Verfassung), für die Eintragung ins Vereinsregister und zur Regelung des internen Ablaufs. Die drei Hauptgründe sind:
- Organisation: Sie regelt die Aufgaben des Vorstandes, wie Wahlen ablaufen und wie Mitgliederversammlungen einberufen werden.
- Gesetzliche Pflicht: Ohne eine schriftliche Satzung kann ein Verein nicht als eingetragener Verein (e. V.) im Vereinsregister eingetragen werden.
- Rechtsgrundlage: Sie bestimmt den Namen, den Sitz, den Zweck des Vereins sowie die Rechte und Pflichten aller Mitglieder.